Digitale Sicherheits-Unterweisungen für Ihre Firma
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen (§ 12 ArbSchG).

Warum sollte Ihre Firma Sicherheits-Unterweisungen durchführen?
Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht
Vermeidung von empfindlichen Bußgeldern
Positionierung als engagierter Arbeitgeber
Die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden fördern
Die ersten Sicherheits-Schulungen, die Ihre Beschäftigten gerne machen:
Deshalb lohnen sich die Schulungen von SMARTmedSolutions
Arbeitsschutz ist trocken und langweilig?
Jetzt nicht mehr. Die interaktive Likar-Software bereitet die Schulungsinhalte spielerisch und kompakt auf. Und gleichzeitig kommt durch regelmäßige Wissensabfragen der Lernfortschritt nicht zu kurz.

Welche Unterweisungen können Sie Ihren Beschäftigten anbieten?
Erste Hilfe
Diese Schulung ist elementar, um im Notfall Leben zu retten und richtig zu handeln. Ersthelfer sind im Betrieb gesetzlich vorgeschrieben.
Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, drohen je nach Bundesland empfindliche Bußgelder. Wenn es aufgrund eines fehlenden Ersthelfers zu einem schwerwiegenden Unfall oder einer Verletzung kommt, können auch strafrechtliche Konsequenzen verhängt werden.
Ein betrieblicher Ersthelfer muss eine Erste-Hilfe-Schulung besucht haben und diesen spätestens alle zwei Jahre auffrischen (§ 26 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 1).
Darüber hinaus liefert eine Erste-Hilfe-Unterweisung unverzichtbares Wissen für alle Beschäftigten, egal ob bei der Arbeit oder auch privat. Denn diese Schulung kann Menschenleben retten.
Brandschutz
Diese Schulung erklärt Verhalten, Rettungswege und Evakuierung bei Bränden. Damit Sie für den Ernstfall gewappnet sind.
Ein betrieblicher Ersthelfer muss eine Erste-Hilfe-Schulung besucht haben und diesen spätestens alle zwei Jahre auffrischen (§ 26 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 1).
Darüber hinaus liefert eine Erste-Hilfe-Unterweisung unverzichtbares Wissen für alle Beschäftigten, egal ob bei der Arbeit oder auch privat. Denn diese Schulung kann Menschenleben retten.
Bildschirmarbeitsplatz (ehemals G37)
Beugen Sie schlimmen Haltungsschäden vor und steigern damit die Produktivität Ihres Personals.
Ein betrieblicher Ersthelfer muss eine Erste-Hilfe-Schulung besucht haben und diesen spätestens alle zwei Jahre auffrischen (§ 26 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 1).
Darüber hinaus liefert eine Erste-Hilfe-Unterweisung unverzichtbares Wissen für alle Beschäftigten, egal ob bei der Arbeit oder auch privat. Denn diese Schulung kann Menschenleben retten.
Mit der mit Betriebsmedizinern entwickelte Software können Ihre Beschäftigen diese Unterweisungen bequem und digital durchführen. Per Laptop, Tablet oder Smartphone. Sodass Ihre Arbeitsabläufe nicht gestört werden und Ihr Personal dennoch für das Thema Arbeitssicherheit sensibilisiert wird.
Für welche Unternehmen eignet sich die Unterweisungs-Software?

Ihre Vorteile
Kosten
Unsere transparenten Preise auf einen Blick. Führen Sie die Software einmalig ein und haben nie wieder Aufwand mit mühseliger Organisation und komplizierten Terminvergaben.
Bis zu 10 Nutzer
XX,XX € jährlich
Bis zu 100 Nutzer
XX,XX € jährlich
Ab 100 Nutzern
XX, XX € jährlich
Haben Sie noch Fragen?
Zögern Sie nicht, gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch unter der Telefonnummer 0221 499393 89.
Wie funktionieren die Online-Unterweisungen für Ihre Beschäftigten?
01
Sie laden in 30 Sekunden eine einfache Liste mit den E-Mail-Adressen Ihrer Beschäftigten hoch. Diese erhalten dann automatisch eine E-Mail mit Einladung.


02
Ihre Beschäftigten führen die Schulungen digital und eigenverantwortlich durch. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten sie ein Teilnahmezertifikat.
03
Sie können sich zurücklehnen. Sie oder Ihr Abteilungsleiter erhalten automatisch Bescheid, welche Beschäftigten die Schulungen durchgeführt haben.

Über uns
Unsere Mission: Arbeitsmedizin – Chance statt Last
Arbeitsmedizin wird oft als lästige Notwendigkeit angesehen – aufwändig in der Organisation, wenig flexibel und etwas „angestaubt“ in der Durchführung. Wir begreifen Arbeitsmedizin und betriebliches Gesundheitsmanagement dagegen als Chance. Als Erfolgstreiber für Ihr Unternehmen und als Motivator für Ihre Beschäftigten. Flexibel, mobil, und bestmöglich eingepasst in Ihre betrieblichen Prozesse: Genauso individuell und persönlich, wie effizient und digital. Mit modernen medizinischen Geräten, intelligenter IT und einem jungen, hochengagierten Team.
Über uns
SMARTmedSolutions GmbH
Unsere Mission: Arbeitsmedizin – Chance statt Last
Als Erfolgstreiber für Ihr Unternehmen und als Motivator für Ihre Mitarbeiter:innen. Flexibel, mobil, und bestmöglich eingepasst in Ihre betrieblichen Prozesse: Genauso individuell und persönlich, wie effizient und digital. Mit modernen medizinischen Geräten, intelligenter IT und einem jungen, hochengagierten Team.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Der Wissenstand zu Corona und zu den Analysemethoden entwickeln sich fortlaufend weiter. Alle Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert und werden laufend aktualisiert, dennoch können wir keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Des Weiteren bieten Antigen-Tests keinen Schutz vor Ansteckungen und Neuinfektionen. Haben Sie Symptome oder brauchen Sie Beratung, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
Ja. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen (§ 12 ArbSchG).
Ja. Die Unterweisungen können zu jeder Tages- und Nachtzeit von Ihrem Personal von allen Endgeräten durchgeführt werden. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Laptop, Tablet oder Smartphone handelt. Das ist ideal für alle Beschäftigten in Büro, Home Office oder Werkshallen, aber auch Außendienstler oder Personal, welches viel unterwegs ist.
Diese sogenannten Pflichtunterweisungen können digital erfolgen, sofern der didaktische Aufbau die Verarbeitung der relevanten Informationen sicherstellt und eine Wissenskontrolle beinhaltet. Dies ist bei unserer Software natürlich der Fall.
Die Unterweisungen müssen laut § 4 DGUV Vorschrift 1 „erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden“.
Mit der Software können Sie Ihren Beschäftigten die folgenden Pflichtunterweisungen zur Verfügung stellen:
- Erste Hilfe
- Brandschutz
- Bildschirm-Arbeitsplatz (G37)
Sie benötigen lediglich die E-Mail-Adressen Ihrer Teilnehmer und einen Internet-Browser. Zur Implementierung ist kein IT-Spezialist notwendig.