Ärztliche Untersuchung für Erwerb und Verlängerung des Führerscheins (nach FeV)
Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E
Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E
C
C1
CE
C1E
Wir bieten die Fahrtüchtigkeitsuntersuchung bei Bedarf auch auf englisch, ukrainisch oder russisch an. Die Ergebnisse und Bescheinigungen werden Ihnen immer auf deutsch ausgestellt.
Für den Ersterwerb eines Führerscheins der Klassen C, C1, CE, C1E (LKW)
Zur Verlängerung eines Führerscheins der Klassen C, C1, CE, C1E (LKW)
Der Ablauf: Zunächst wird mithilfe eines Fragebogens der allgemeine Gesundheitszustand erfasst. Zusätzlich wird die Sauerstoffsättigung im Blut, der Puls und der Blutdruck gemessen und der Urin untersucht.
Danach erfolgt ein Seh-und ein Hörtest.
Bei Bedarf können die Untersuchungen auch auf englisch, ukrainisch oder russisch durchgeführt werden. Die finalen Dokumente werden Ihnen auf Deutsch ausgestellt.
Das Ergebnis: Sie erhalten die Bescheinigung über die ärztliche und augenärztliche Untersuchung gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV, Anlage 5 und 6). Diese können Sie dann der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.
Die ärztliche Untersuchung für den LKW- Führerschein ist eine private Leistung. Die Abrechnung der Untersuchung erfolgt auf Rechnungsbasis. Karten- oder Barzahlung vor Ort ist leider nicht möglich.
Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C & C1 und der zugehörigen Anhängerklassen E, U50 (ohne Reaktionstest)
169,00 €
Zögern Sie nicht, gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch unter der Telefonnummer
0221 499393 89.
Sollten Sie verhindert sein, bitten wie Sie Ihren Termin so früh wie möglich, jedoch mindestens drei Stunden vor dem Termin, abzusagen, da wir das Terminzeitfenster ausschließlich für Sie freihalten. Dies können Sie ganz einfach über (Link zu Doctolib) machen. Bei einer kurzfristigen Terminabsage (innerhalb 3 Stunden vor dem Termin) stellen wir ein Ausfallhonorar gemäß §615 BGB, in Höhe von 84,50€, in Rechnung.
01 Sie buchen über Doctolib einen Termin in unserer Praxis in Köln Sülz und bekommen direkt eine Terminbestätigung.
02 Sie kommen zu uns in die Praxis und füllen einen kurzen Fragebogen mit persönlichen Angaben (bspw. Vorerkrankungen) aus. Anschließend führen wir einen Seh- und einen Hörtest durch und ermitteln Laborwerte. Auf Grundlage der Tätigkeitsbeschreibung und des zuvor ausgefüllten Fragebogens werden ggf. weitere Untersuchungen durchgeführt.
03 Direkt nach der Untersuchung bekommen Sie von unserem Arbeitsmediziner Ihre Befunde und Untersuchungsergebnisse.
04 Ihre Rechnung wird Ihnen im Anschluss an den Termin bereitgestellt und bei Bedarf an Ihr Unternehmen gesendet.
Ägidiusstraße 14, 50937 Köln
Unserer Praxis befindet sich in einem Innenhof. Einfach durch die Einfahrt eintreten und Sie können uns nicht verfehlen.
Anreise mit dem ÖPNV: "Weyertal" Stadtbahn Linie 9 oder "Arnulfstraße" Stadtbahn Linie 18. Von den Haltestellen, laufen Sie ca. 5 Minuten zur Praxis.
Anreise mit dem Auto: Im Hof vor unserer Praxis befinden sich einige Parkplätze. Bitte klingeln Sie an der Schranke, damit wir öffnen können.
Über uns
Eine gesunde Arbeitswelt, in der Menschen gerne arbeiten
Wir bieten verantwortungsbewussten Unternehmen Dienstleistungen in den Bereichen Betriebsmedizin, Arbeitssicherheit und betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM). Prävention und Vorsorge helfen, dass Unfälle vermieden werden und Menschen gar nicht erst krank werden. Wir verleihen der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben einen Mehrwert für Unternehmen und Beschäftigte. Durch die Kombination aus persönlicher Betreuung und digitalen Lösungen realisieren wir Projekte flexibel, mobil und bestmöglich eingepasst in die betrieblichen Prozesse unserer Kunden.
Über uns
Eine gesunde Arbeitswelt, in der Menschen gerne arbeiten
Wir bieten verantwortungsbewussten Unternehmen Dienstleistungen in den Bereichen Betriebsmedizin, Arbeitssicherheit und betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM). Prävention und Vorsorge helfen, dass Unfälle vermieden werden und Menschen gar nicht erst krank werden. Wir verleihen der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben einen Mehrwert für Unternehmen und Beschäftigte. Durch die Kombination aus persönlicher Betreuung und digitalen Lösungen realisieren wir Projekte flexibel, mobil und bestmöglich eingepasst in die betrieblichen Prozesse unserer Kunden.
Vor dem eigentlichen Untersuchungstermin macht die zu untersuchende Person in einem Fragebogen bestimmte Angaben, z.B. ob bereits eine Brille getragen wird, ob bestimmte Medikamente eingenommen werden, ob es Vorerkrankungen gibt. Diese Angaben (Anamnese) sind wichtig, damit der Arzt oder die Ärztin sich ein vollständiges Bild von der Person machen kann. Außerdem werden Fragen zum Schlafverhalten gestellt, um eine schlafbedingte Atemstörung auszuschließen. Teil der Untersuchung ist ein Urintest, bei dem auf Blut, Eiweiß und Zucker als Hinweis auf chronische, innere Erkrankungen getestet wird. Der Urin wird nicht auf Drogen oder Hormone untersucht. Außerdem werden allgemeine Vitalfunktionen wie Puls und Blutdruck erhoben. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht ein ausführlicher Hör- und Sehtest auf Ferne, Nähe und Mitteldistanz, sowie auf Farbtauglichkeit und räumliches Sehen.
Die Eignungsuntersuchung gemäß FeV wird zur Erstausstellung und Verlängerung der Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E benötigt.
Die ärztliche Untersuchung muss im Vorfeld einer Erstausstellung oder Verlängerung von Führerscheinen der Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E durchgeführt werden. Der Führerschein muss alle fünf Jahre verlängert werden. Für die Klassen C1 und C1E gilt dies allerdings erst ab dem 50. Lebensjahr.
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Untersuchungen für Personen über 50, oder Personen die eine ärztliche Untersuchung für die Führerscheinklassen D, DE, D1 und D1E, sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen, untersuchen können.
Die ärztliche Untersuchung muss im Vorfeld einer Erstausstellung oder Verlängerung von Führerscheinen der Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E durchgeführt werden. Der Führerschein muss alle fünf Jahre verlängert werden. Für die Klassen C1 und C1E gilt dies allerdings erst ab dem 50. Lebensjahr.
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Untersuchungen für Personen über 50, oder Personen die eine ärztliche Untersuchung für die Führerscheinklassen D, DE, D1 und D1E, sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen, untersuchen können.
Am Ender der Untersuchung erhalten Sie von uns die ärztliche Bescheinigung (“Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5, Teil 2)), sowie die augenärztliche Bescheinigung (“Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)) zur Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, für Personen unter 50 Jahren.
Personen über 50 Jahren und Personen die eine ärztliche Untersuchung für die Klassen D, D1, DE, D1E sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung, benötigen, können bei uns leider nicht untersucht werden.
Direkt vor Ort stellen wir Ihnen eine Rechnung für die Untersuchung aus. Diese hat ein Zahlungsziel von 14 Tagen.
Die ärztliche und augenärztliche Bescheinigung, die Sie am Ende der Untersuchung erhalten, können Sie dann Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zur Ausstellung oder Verlängerung ihres Führerscheins (Klassen C, C1, CE, C1E) vorlegen.
Außerdem bitten wir Sie, die Rechnung, die Sie direkt im Anschluss an die Untersuchung erhalten, binnen 14 Tagen zu begleichen.
Die ärztliche Untersuchung zur Erstausstellung oder Verlängerung des LKW-Führerscheins kann bei uns auch auf englisch, ukrainisch und russisch durchgeführt werden. Die Dokumente die Sie am Ende der Untersuchung erhalten, werden zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auf Deutsch ausgestellt.
Sollten Sie verhindert sein, bitten wie Sie Ihren Termin so früh wie möglich, jedoch mindestens drei Stunden vor dem Termin, abzusagen, da wir das Terminzeitfenster ausschließlich für Sie freihalten. Dies können Sie ganz einfach über (Link zu Doctolib) machen. Bei einer kurzfristigen Terminabsage (innerhalb 3 Stunden vor dem Termin) stellen wir ein Ausfallhonorar gemäß §615 BGB, in Höhe von 85€, in Rechnung.
Die Untersuchung ist eine private Leistung. Am Ende der Untersuchung erlauben wir uns eine Rechnung in Höhe von 169€ auszustellen. Wir bitten Sie diese binnen 14 Tagen zu begleichen.