Arbeitsschutzverordnungen konkretisieren das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Gemäß § 18 ArbSchG ist die Bundesregierung mit einer Verordnungsermächtigung ausgestattet. Hiernach kann sie durch Rechtsverordnungen vorschreiben, welche Maßnahmen Arbeitgeber:innen zu treffen haben, um ihre Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz zu erfüllen.  

Beispielhaft zu nennen sind hier:  

 
Werden im Rahmen einer Betriebskontrolle Verstöße gegen eine entsprechende Verordnung festgestellt, kann dies nach §§ 25, 26 ArbSchG ein Bußgeld oder gar ein Strafverfahren nach sich ziehen. 

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