Wegeunfälle sind Unfälle, die Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause erleiden.  
Wie auch Arbeitsunfälle, müssen Wegeunfälle mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Der:die Arbeitnehmer:in muss sich aufgrund seiner Beschäftigung auf den Weg begeben haben. Kleinere Umwege sind jedoch ebenfalls versichert, wenn sie sich nicht vermeiden lassen oder der Aufnahme der Beschäftigung dienen.

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