Der Umfang der Grundbetreuung richtet sich nach der Betreuungsgruppe des Betriebs und der Anzahl der Beschäftigten. Es gibt drei Betreuungsgruppen (Gruppe I – III).  Die Zuordnung des Betriebs zu einer Betreuungsgruppe erfolgt anhand des WZ-Codes (Klassifizierung der Wirtschaftszweige).  Die Gruppierung der Betriebe dient dem Zweck, gleichartige Betriebe, unabhängig von der Zugehörigkeit des Unfallversicherungsträgers, gleich zu behandeln.  

Für jede Betreuungsgruppe ist eine bestimmte Einsatzzeit pro Jahr je Arbeitsnehmer:in vorgesehen. 
Die Gesamteinsatzzeit der Grundbetreuung pro Jahr ergibt sich aus der Multiplikation des gruppenspezifischen Stundenfaktors mit der Gesamtzahl der Beschäftigten im Betrieb.   

In Gruppe I (hohe Gefährdung) beträgt die Einsatzzeitensumme 2,5 Std. / Jahr je Arbeitnehmer:in. 
In Gruppe II (mittlere Gefährdung) beträgt die Einsatzzeitensumme 1,5 Std. / Jahr je Arbeitnehmer:in. 
In GruppeIII (niedrige Gefährdung) beträgt die Einsatzzeitensumme 0,5 Std. / Jahr je Arbeitnehmer:in. 

Diese Einsatzzeit ist ein Summenwert. Dieser Summenwert kann auf Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und Betriebsärzt:innen aufgeteilt werden. Die Aufteilung ist Sache des Unternehmens und soll diesem eine Anpassung an die betriebseigenen Bedürfnisse ermöglichen. Der:die Unternehmer:in muss bei der Aufteilung der Aufgaben auf die beiden Personalstränge jedoch einen Mindestanteil pro Strang berücksichtigen.  Der Mindestanteil für Betriebsärzt:innen bzw. SiFa beträgt jeweils 20%, mindestens aber 0,2 Stunden pro Jahr und Arbeitnehmer:in. Bei Gruppe II liegt er bei mindestens 0,3 Stunden und bei Gruppe I mindestens 0,5 Stunden / Jahr je Arbeitnehmer:in. 

Weg- und Fahrzeiten der Betriebsärzt:innen und SiFa werden hierbei nicht mit der Einsatzzeit verrechnet.

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