Eine Gefährdung ist eine Sachlage, bei der die Möglichkeit des Eintritts einer Gesundheitsschädigung oder sonstigen Schadens besteht. Zu einer Gefährdung kommt es durch das räumliche oder zeitliche Zusammentreffen einer Person mit einer Gefahrenquelle.
Schädigungen sind sowohl durch kurzfristige Ereignisse (z.B. durch Arbeitsunfälle) möglich als auch durch langfristige Einwirkungen (z.B. bei Berufskrankheiten).
Aus § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) folgt die Pflicht der Arbeitgeber:innen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu verhindern und sie an ihrer Quelle zu bekämpfen.
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