Arbeitsschutzverordnungen konkretisieren das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Gemäß § 18 ArbSchG ist die Bundesregierung mit einer Verordnungsermächtigung ausgestattet. Hiernach kann sie durch Rechtsverordnungen vorschreiben, welche Maßnahmen Arbeitgeber:innen zu treffen haben, um ihre Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz zu erfüllen.
Beispielhaft zu nennen sind hier:
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
- Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Verordnung zur Lastenhandhabung
- Verordnung Gefahrstoffe
- Produktsicherheitsgesetz
Werden im Rahmen einer Betriebskontrolle Verstöße gegen eine entsprechende Verordnung festgestellt, kann dies nach §§ 25, 26 ArbSchG ein Bußgeld oder gar ein Strafverfahren nach sich ziehen.