Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erlässt Unfallverhütungsvorschriften, die durch die „Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze und Prüfvorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz“ ergänzt werden. Sie spiegeln den Stand der Arbeitsmedizin wider. Mit dem Ziel, eine Vereinheitlichung bei der Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen zu erreichen, bilden sie eine wichtige Grundlage für die Arbeit eines:einer Arbeitsmediziner:in. Sie enthalten beispielsweise die Prüfanforderungen zur Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze (G37) und Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25)

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