Der Betreuungsumfang kann über den betriebsspezifischen Teil an die betrieblichen Erfordernisse angepasst werden. Die betriebsspezifische Betreuung baut also auf der Grundbetreuung auf. Der:Die Unternehmer:in muss den konkreten Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung ermitteln. Hierbei wird er:sie durch Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) unterstützt. Anders als bei der Grundbetreuung, gibt es im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung keine fixen Einsatzzeiten. Sie ergeben sich vielmehr aus tatsächlich vorliegenden betrieblichen Gefährdungen und Bedürfnissen, was einen bedarfsorientierten Arbeitsschutz ermöglicht. 

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