Die DGUV Vorschrift 2 sieht verschiedene Betreuungsmodelle für Unternehmen vor. Diese haben das Ziel, einen einheitlichen, aber auch bedarfsorientierten Arbeitsschutz zu ermöglichen und so die Effektivität von Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu erhöhen. Für die Zuordnung zu einem Betreuungsmodell ist die Unternehmensgröße entscheidend.

Je nach Größe des Betriebes sind unterschiedliche Betreuungsmodelle möglich:  

  • Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten: Unternehmermodell oder Regelbetreuung in Form von Grundbetreuung mit festem Umfang und anlassbezogener Betreuung
  • Betriebe mit mehr als zehn, aber maximal 50 Beschäftigten: Unternehmermodell oder Regelbetreuung mit Grundbetreuung und zusätzlich eine betriebsspezifische Betreuung  
  • Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten: Regelbetreuung
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