Das sogenannte Unternehmermodell wird auch alternative bedarfsorietierte Betreuung genannt und ist ein Betreuungsmodell, das eine aktive Einbindung des:der Unternehmer:in in den Betrieb voraussetzt. Daher ist diese alternative bedarfsorientierte Betreuung nur in kleineren Betrieben, die maximal 50 Arbeitnehmer:innen beschäftigen, möglich. Im Zentrum steht die eigenverantwortliche Organisation des:der Arbeitgeber:in im Bereich des Arbeitsschutzes.  

Um eine Betreuung nach dem Unternehmermodell zu ermöglichen, muss sich diese:r Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen stellen. Der:Die Unternehmer:in muss anschließend nur in besonderen Fällen auf externe Fachkräfte zurückgreifen. So sind beispielsweise die arbeitsmedizinischen Untersuchungen, wie der Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze (G37) oder der Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25), weiterhin durch eine:n Betriebsmediziner:in vorzunehmen.  

Die alternative bedarfsorientierte Betreuung ermöglicht Unternehmer:innen einen großen Gestaltungsspielraum, birgt aber auch ein hohes Maß an Verantwortung für den:die Unternehmer:in im Bereich der Arbeitssicherheit.    

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