Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erlässt Unfallverhütungsvorschriften, die bestehende Gesetze näher ausgestaltet. Die Unfallverhütungsvorschrift über Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) (DGUV Vorschrift 2) gibt es seit dem 1. Januar 2011. Sie konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) im Hinblick auf die Anforderungen und Aufgaben, die an Betriebsärzt:innen und FaSi gestellt werden. Im Fokus stehen die verschiedenen Betreuungsmodelle, die von der DGUV Vorschrift 2 etabliert werden.  

Die DGUV Vorschrift 2 ebnet den Weg hin zu einem bedarfsorientierten Arbeitsschutz und fördert so die Effektivität von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit.   

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