Die Arbeitssicherheit ist Teil des Arbeitsschutzes. Während das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu dient die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen zu verbessern, bezieht sich das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) auf die von Arbeitgeber:innen zu bestellenden Arbeitsmediziner:in und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi), die bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes unterstützen sollen (§ 1  Abs. 1 S. 1 ASiG).   

Das Arbeitssicherheitsgesetz ist ein Rahmengesetz, das durch weitere Vorschriften ausgefüllt wird. Insbesondere ist die Unfallverhütungsvorschrift der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung „DGUV Vorschrift 2“,  durch die die Vorschriften des ASiG konkretisiert werden, zu beachten.

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