Die Bildschirmarbeitsplatzbrille ist eine Sehhilfe, die häufig von Arbeitnehmer:innen an einem Bildschirmarbeitsplatz benötigt wird. Ob ein:e Arbeitnehmer:in eine Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigt, wird unter anderem in der Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze (G37) getestet. Besonders an dieser Art von Sehhilfe ist, dass sie den Sichtbereich zwischen 50 und 70 cm, somit den Bereich, in dem meist der Bildschirm am Arbeitsplatz steht, verbessert.  

Die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille trägt der Arbeitgeber, sofern die Sehhilfe nach Untersuchung des:der Arbeitnehmer:in von einem:einer Arbeitsmediziner:in empfohlen wird.

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