Das Sehvermögen der Augen wird durch Sehtests überprüft. Es setzt sich aus sechs verschiedenen Funktionen des Auges zusammen. Diese Funktionen sind die Sehschärfe in der Nähe und Ferne, die Fähigkeit zur Akkommodation, das Gesichtsfeld, Farbensehen, Kontrastsehen und binokulares Sehen.  

Bei einem verminderten Sehvermögen werden regelmäßig Ausgleichsbewegungen beobachtet, die wiederum zu anderen körperlichen Beschwerden, wie Nacken- oder Kopfschmerzen, führen können. Um langfristige Schäden und Beschwerden zu verhindern, sollen Arbeitnehmer:innen, die an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeiten, regelmäßige Sehtests im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze (G37) angeboten bekommen. Stellt sich heraus, dass das Sehvermögen unzureichend ist, kann den daraus resultierenden Beschwerden durch den Einsatz einer Sehhilfe, wie beispielsweise einer Bildschirmarbeitsplatzbrille, vorgebeugt werden.

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