Arbeitgeber sind dazu verpflichtet ein sicheres Arbeitsumfeld für ihre Arbeitnehmer:innen zu schaffen und deren Gesundheit zu schützen (vgl. § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).
Die Erfüllung dieser Pflicht ist mit einigen Kostenpunkten verbunden.
So müssen insbesondere…
- ein:e Arbeitsmediziner:in und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) beschäftigt (§ 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG))
- eine Gefährdungsbeurteilung erstellt (§ 5 ArbSchG) und dokumentiert (§ 6 ArbSchG)
- Maßnahmen zum Zwecke der Arbeitssicherheit umgesetzt (§ 3 Abs. 1 S. 2 ArbSchG) (z.B. Einrichtung der Arbeitsplätze i.S. der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV))
- Vorsorgeuntersuchungen veranlasst und entsprechend auf die Ergebnisse reagiert (z.B. Beschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille)
…werden.
Gelingt einem:einer Arbeitgeber:in die Umsetzung jedoch gut, profitiert diese:r durch viele Vorteile des Arbeitsschutzmanagements.
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