Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen.

Die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und einer entsprechenden Dokumentation folgt aus §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Sie ist zentrales Element für den betrieblichen Arbeitsschutz. Eine angemessene Gefährdungsbeurteilung ist die unverzichtbare Grundlage für ein gelungenes Arbeitsschutzmanagement, zu dem Arbeitgeber:innen gemäß § 3 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet sind.  

Um einheitliche Standards zu schaffen, hat die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) eine Leitlinie zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation  formuliert.

Das Vorliegen einer angemessenen Gefährdungsbeurteilung wird durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder und durch die Unfallversicherungsträger kontrolliert.


 

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