Diese Unterweisung kann als Bestandteil der jährlich durchzuführenden Sicherheitsunterweisung erfolgen und sollte Maßnahmen der Brandverhütung sowie Verhaltensregeln im Brandfall umfassen.
Um dem Arbeitsschutzgesetz, den Technischen Regeln für Arbeitsstätten sowie den Vorgaben der Versicherer gerecht zu werden, bieten wir Ihnen die Schulung Ihres Personals an. Der Nachweis der Brandschutz-Schulung ist bei Behörden und Versicherungen anerkannt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Brandprävention.
Außerdem sind alle Unternehmen verpflichtet, geschulte Brandschutzhelfer zu ernennen, die ihre Aufgaben als Ersthelfer im Brandfall kennen und wahrnehmen. 5% der Personen im Gebäude sollten laut der Arbeitstättenregel (A2.2, Abschnitt 7.3) ausgebildet werden. Die genaue Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Durch das Erlernen des Umgangs mit Feuerlöschern und das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen können Schäden durch Brände reduziert werden.