G-25 Kontaktformular
Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
(ehemals G25)
Eignungs- und Vorsorgeuntersuchung
Auch für Einzelpersonen in unserer Praxis in Köln möglich
Für diese Tätigkeiten könnte eine G25 Untersuchung notwendig sein
● Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
● Führen von Kraftfahrzeugen (z.B. PKW und Motorrädern)
● Fahren von LKW und Schleppern
● Steuerung von Schienenfahrzeugen (z.B. U-Bahnen, Straßenbahnen und Zügen)
● Personenbeförderung (z.B. Fahren von Bussen)
● Führen von Flurförderfahrzeugen (z.B. Gabelstapler und Hubarbeitsbühnen)
● Bedienen von Baufahrzeugen und Kränen
● Führen von Pistenraupen & Pistenpflegegeräten
● Bedienen von Seilschwebebahnen und Schleppliften
● Überwachung von Leitständen (z.B. in Kraftwerken oder Maschinenräumen)
● U.v.m.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob für Ihre Berufsgruppe eine G25-Untersuchung notwendig ist, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beurteilung und der rechtlichen Einschätzung.
Arbeitsschutz mit SMARTmedSolutions:
Persönlich, digital und rechtssicher
Warum eine G25 Untersuchung anbieten?
Erfüllung von Pflicht- und Angebotsuntersuchungen
Gesicherte Betriebsabläufe durch sichere Fahrten
Positionierung als engagiertes Unternehmen
Die Gesundheit Ihrer Beschäftigten fördern
Weitere Gründe für eine G25 Untersuchung
Unternehmen sind dazu verpflichtet, nur Personal zu beschäftigen, dass sich für den Einsatz eignet. Damit schützen Sie Ihre Mitarbeitenden und sich selbst. Durch gesundes Personal erhöhen Sie die Arbeitssicherheit, die Produktivität sowie das Vertrauen untereinander. Gleichzeitig minimieren Sie das Risiko von Verletzungen, Erkankungen und potentiellen Kosten durch Arbeitsunfälle.
Ist die G25 Untersuchung eine Angebotsvorsorge- oder Pflichtuntersuchung?
Der Gesetzgeber hat nicht abschließend geregelt, ob die Untersuchung auf Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten eine Angebotsvorsorge oder eine Pflichtvorsorge ist.
Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, in Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsverträgen oder in Betriebsvereinbarungen entsprechende Regelungen zu treffen.
Im Bereich der Personenbeförderung ist die Untersuchung als Eignungsuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben und muss in der Regel im Abstand von 3-5 Jahren als Pflichtuntersuchung wiederholt werden.
Wie oft wird die Untersuchung durchgeführt?
Die Untersuchungen erfolgen, abhängig vom Alter, in regelmäßigen Abständen. Personen unter 40 Jahren werden nach drei bis fünf Jahren erneut untersucht.
Personen zwischen 40 und 59 Jahren nach zwei bis drei Jahren und Personen ab einem Alter von 60 Jahren werden alle ein bis zwei Jahre der G25 unterzogen. Bei erheblichen Gesundheitsstörungen kann dieser Zeitraum auch verkürzt werden.
Eine 30-Minuten-Untersuchung, die sich lohnt
Der Ablauf: Zunächst werden in einem Fragebogen die Gegebenheiten des Arbeitsplatzes und der allgemeine Gesundheitszustand erfasst. Untersucht werden Puls, Blutdruck und Urin.
Außerdem erfolgt ein Seh- und ein Hörtest. Je nach Tätigkeit werden ggf. weitere Zusatzuntersuchungen durchgeführt.
Das Ergebnis: Sie als Unternehmer sind rechtlich abgesichert. Und Sie haben die Gewissheit, dass Ihr Personal gesund und geeignet ist.
Unsere Preise
Unsere transparenten Preise auf einen Blick. Ein Untersuchungsprojekt für 50 Untersuchungen lässt sich so bereits
ab 138,80 € pro Person realisieren
Organisationspauschale
(pro Termin)
490,00 €
G25 Untersuchung
(pro Person)
129,00 €
Haben Sie noch Fragen?
Zögern Sie nicht, gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch unter der Telefonnummer 0221 499393 89.
In 5 einfachen Schritten zur G25 Untersuchung
01 Sie vereinbaren den Untersuchungstermin für Ihr Unternehmen mit SMARTmedSolutions.
02 Sie erhalten einen Link zu unserem digitalen Terminbuchungstool. Ihre Beschäftigten buchen sich online einen Termin.
03 Die Beschäftigten füllen im Vorfeld einen kurzen Fragebogen zur Tätigkeit, dem Arbeitsplatz und persönlichen Angaben aus.
04 Unser Untersuchungsteam kommt zu Ihnen ins Haus, führt einen Seh- und einen Hörtest durch und ermittelt Laborwerte. Auf Grundlage der Tätigkeitsbeschreibung und des zuvor ausgefüllten Fragebogens werden ggf. weitere Untersuchungen durchgeführt.
05 Unser Arbeitsmediziner wertet das Untersuchungsergebnis aus und sendet den digitalen Befund an die Beschäftigten. Nur im Fall einer Eignungsuntersuchung wird die Beurteilung auch mit dem Unternehmen geteilt.
SMARTmedSolutions
Eine gesunde Arbeitswelt, in der Menschen gerne arbeiten
Wir bieten verantwortungsbewussten Unternehmen Dienstleistungen in den Bereichen Betriebsmedizin, Arbeitssicherheit und betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM). Prävention und Vorsorge helfen, dass Unfälle vermieden werden und Menschen gar nicht erst krank werden. Wir verleihen der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben einen Mehrwert für Unternehmen und Beschäftigte. Durch die Kombination aus persönlicher Betreuung und digitalen Lösungen realisieren wir Projekte flexibel, mobil und bestmöglich eingepasst in die betrieblichen Prozesse unserer Kunden.
Wir unterstützen bereits erfolgreich eine Vielzahl an Unternehmen im Bereich der Arbeitsmedizin.
Das sagen unsere Kunden über uns
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FAQ
Häufig gestellte Fragen
Der Gesetzgeber hat nicht abschließend geregelt, ob die Untersuchung auf Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten eine Angebotsvorsorge oder eine Pflichtvorsorge ist. Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, in Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsverträgen oder in Betriebsvereinbarungen entsprechende Regelungen zu treffen. Im Bereich der Personenbeförderung ist die Untersuchung als Eignungsuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben und muss in der Regel im Abstand von 3-5 Jahren als Pflichtuntersuchung wiederholt werden.
Eignungsuntersuchungen müssen gesetzlich vorgeschrieben sein oder es muss einen legitimen Anlass und eine Rechtsgrundlage für die Untersuchung geben. Die Eignungsuntersuchung konzentriert sich auf die Eignung für einen ganz bestimmten Arbeitsplatz mit klar definierten Anforderungen. Die Einstufung einer Person als ungeeignet für einen bestimmten Arbeitsplatz beinhaltet keine generelle „Nicht-Eignung“. Vielmehr kann eine Person, die für einen bestimmten Arbeitsplatz als ungeeignet eingestuft wurde, für einen andern Arbeitsplatz mit anderen Gegebenheiten und Anforderungen problemlos eingesetzt werden. Bei der Eignungsuntersuchung wird die Beurteilung mit dem Unternehmen geteilt, im Fall einer Angebotsuntersuchung erhalten ausschließlich die Beschäftigten die Untersuchungsergebnisse.
Die Untersuchungen erfolgen, abhängig vom Alter, in regelmäßigen Abständen. Personen unter 40 Jahren werden nach drei bis fünf Jahren erneut untersucht. Personen zwischen 40 und 59 Jahren nach zwei bis drei Jahren und Personen ab einem Alter von 60 Jahren werden alle ein bis zwei Jahre der G25 unterzogen. Bei erheblichen Gesundheitsstörungen kann dieser Zeitraum auch verkürzt werden.
Vor dem eigentlichen Untersuchungstermin macht die zu untersuchende Person in einem Fragebogen bestimmte Angaben, z.B. ob bereits eine Brille getragen wird, ob bestimmte Medikamente eingenommen werden, ob es Vorerkrankungen gibt. Diese Angaben (Anamnese) sind wichtig, damit der Arzt oder die Ärztin sich ein vollständiges Bild von der Person machen kann. Außerdem werden Fragen zum Schlafverhalten gestellt, um eine schlafbedingte Atemstörung auszuschließen. Am Untersuchungstag wird ein Urintest auf Blut, Eiweiß und Zucker als Hinweis auf chronische, innere Erkrankungen durchgeführt. Der Urin wird nicht auf Drogen oder Hormone untersucht. Außerdem werden allgemeine Vitalfunktionen wie Puls und Blutdruck erhoben. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht ein ausführlicher Hör- und Sehtest auf Ferne, Nähe und Mitteldistanz, sowie auf Farbtauglichkeit und räumliches Sehen.
Der ausführliche ärztliche Befund ist Vertrauenssache. Diese Information steht nur der untersuchten Person zu. In Abhängigkeit davon, ob die Untersuchung als Vorsorge- oder als Eignungsuntersuchung angelegt ist, erhält das Unternehmen eine Teilnahmebestätigung bzw. eine Eignungsbestätigung. Außerdem wird durch den Arzt oder die Ärztin festgelegt, wann die nächste Untersuchung stattfinden soll. Ausschließlich bei der Durchführung der G25 Untersuchung im Rahmen der gesetzlichen vorgeschriebenen Eignungsuntersuchung oder Pflichtvorsorge wird das Ergebnis (geeignet/ zeitweise oder dauerhaft nicht geeignet) mit dem Unternehmen geteilt. Die untersuchte Person wird immer genau darüber informiert welche Informationen das Unternehmen erhält.
Bei allen Tätigkeiten, für die es eine gesetzliche Grundlage für eine Eignungsuntersuchung gibt. Hierzu gehören Personen, die in ihrem Beruf Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausüben. Hierzu zählen demnach alle, die berufsmäßig Fahrzeuge führen (z.B. Busse, Bahnen, LKW, Baufahrzeuge).
Sollte im Rahmen einer Untersuchung der Verdacht auf eine Tagesschläfrigkeit festgestellt werden, kann es sinnvoll sein, dass weitere Untersuchungen durch den Arbeitsmediziner oder die Arbeitsmedizinerin, oder einen niedergelassenen Facharzt durchgeführt werden. Hierdurch soll die Ursache und eine Behandlung gefunden werden die a) für den Beschäftigten einen gesundheitlichen Vorsorgewert haben und b) die Eignung/ Tauglichkeit für die geplante Tätigkeit wiederherstellen können.
Für eine Eignungsuntersuchung während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses bedarf es einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage, also eines legitimen Anlasses oder einer anderen Rechtsgrundlage. Diese kann beispielweise durch einen Tarif- bzw. Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder die Gefährdungsbeurteilung erfolgen.
Unter Fahrtätigkeiten fällt das Führen von PKW, Schleppern, Motorrädern, aber auch LKW, Omnibusse und weiteren Fahrzeugen für den Personen- und Gütertransport, sowie sämtlicher Schienenfahrzeuge inklusive Flurförderfahrzeuge und Hebebühnen, Steigern und Kränen. Entsprechend führen auch Personen mit Zugang zum betrieblichen Fuhrpark und Außendienstmitarbeiter einfache Fahrtätigkeiten aus und können sich auf ihre Führ- und Steuertüchtigkeit untersuchen lassen, um den Bedarf für etwaige Hilfsmittel, wie eine Brille, zu klären.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Eignungsuntersuchung zum Beispiel für Beschäftigte im Bereich der Personenbeförderung.
Tätigkeiten zum Steuern von Anlagen und Maschinen, zum Beispiel Leitstände von Kraft-, Wasser- und Gaswerken. Auch hier ist als Aufgabe die Seh- und Hörfähigkeit, sowie die Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung wichtig.