Am Ender der Untersuchung erhalten Sie von uns die ärztliche Bescheinigung (“Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5, Teil 2)), sowie die augenärztliche Bescheinigung (“Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)) zur Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, für Personen unter 50 Jahren.
Personen über 50 Jahren und Personen die eine ärztliche Untersuchung für die Klassen D, D1, DE, D1E sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung, benötigen, können bei uns leider nicht untersucht werden.
Direkt vor Ort stellen wir Ihnen eine Rechnung für die Untersuchung aus. Diese hat ein Zahlungsziel von 14 Tagen.