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Grundbetreuung Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
So investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter:innen und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben
Arbeitsschutz ist eine essenzielle, rechtlich vorgeschriebene Aufgabe in jedem Unternehmen und dient dazu Arbeitsausfälle und Unfälle zu vermeiden. Im Falle eines Unfalles muss eine entsprechende Betreuung nachgewiesen werden. Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen sind zur Grundbetreuung gesetzlich verpflichtet.


- Wir sortieren die Paragrafen und beraten Sie bei der effizienten Konzeption Ihres Arbeitsschutzes. Die Betreuung gestalten wir so, dass sie zu Ihren Prozessen und Unternehmensabläufen passt. Unsere Software garantiert, dass Sie immer und überall den Überblick über anstehende Termine, Protokolle von Ausschutzsitzungen, Gefährdungsbeurteilungen, Untersuchungsbescheinigungen etc. behalten.
Ihre Vorteile
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zum Arbeitsschutz
- Effizienz durch digitale Arbeitsschutzplattform
- Vor Ort an Ihre Unternehmensprozesse und -struktur angepasst

FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ziel der Grundbetreuung ist es, das Unternehmen bei der Erfüllung der Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz zu unterstützen. Dies erfolgt durch regelmäßige Beratungen mit Betriebsmediziner:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung , die Beratung und Betreuung bei Unfällen etc. . Die gesetzlich geregelten Einsatzzeiten hängen von der Anzahl der Mitarbeiter:innen und von der Betreuungsgruppe des Unternehmens ab.
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten müssen Unternehmen einen Arbeitsschutzausschuss bilden, § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Der Ausschuss tritt mindestens vierteljährlich zusammen und berät über Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Es ist sinnvoll die Handlungsempfehlungen und Maßnahmen entsprechend zu dokumentieren, um im Falle von Kontrollen oder Unfällen schnell reagieren zu können.
Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, in der Gefährdungsbeurteilung erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. Das Vorliegen einer angemessenen Gefährdungsbeurteilung wird durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder und durch die Unfallversicherungsträger kontrolliert.
Je nach Höhe und Charakter der Gefährdung und Belastung ist jeder Betrieb einer von drei Gruppen zugeordnet. Die Betreuungsgruppe bestimmt die Einsatzzeiten von Betriebsärzt: innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit pro Jahr und Beschäftigtem.
Gefährdung | Einsatzzeit für Betriebsarzt:ärztin und Sicherheitsfachkraft |
Hoch (Gruppe III) | 2,5 Einsatzstunden/Jahr und Beschäftigtem |
Mittel (Gruppe II) | 1,5 Einsatzstunden/Jahr und Beschäftigtem |
Gering (Gruppe I) | 0,5 Einsatzstunden/Jahr und Beschäftigtem |
Auch Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter:innen sind dazu verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen. Allerdings kann hier der:die Unternehmer:in nach entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen selbst die Verantwortung übernehmen und ist nicht dazu verpflichtet externe Dienstleister einzubinden.
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 2 regelt Einsatzzeiten, Aufgaben von Betierbsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit, Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilung etc.