Grundbetreuung Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit

So investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter:innen und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben

Arbeitsschutz ist eine essenzielle, rechtlich vorgeschriebene Aufgabe in jedem Unternehmen und dient dazu Arbeitsausfälle und Unfälle zu vermeiden. Im Falle eines Unfalles muss eine entsprechende Betreuung nachgewiesen werden. Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen sind zur Grundbetreuung gesetzlich verpflichtet.  

  • Wir sortieren die Paragrafen und beraten Sie bei der effizienten Konzeption Ihres Arbeitsschutzes. Die Betreuung gestalten wir so, dass sie zu Ihren Prozessen und Unternehmensabläufen passt. Unsere Software garantiert, dass Sie immer und überall den Überblick über anstehende Termine, Protokolle von Ausschutzsitzungen, Gefährdungsbeurteilungen, Untersuchungsbescheinigungen etc. behalten.

           Ihre Vorteile 

  •  Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zum Arbeitsschutz 
  • Effizienz durch digitale Arbeitsschutzplattform 
  • Vor Ort an Ihre Unternehmensprozesse und -struktur angepasst

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Grundbetreuung?

Ziel der Grundbetreuung ist es, das Unternehmen bei der Erfüllung der Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz zu unterstützen. Dies erfolgt durch regelmäßige Beratungen mit Betriebsmediziner:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung , die Beratung und Betreuung bei Unfällen etc. . Die gesetzlich geregelten Einsatzzeiten hängen von der Anzahl der Mitarbeiter:innen und von der Betreuungsgruppe des Unternehmens ab. 

Was ist eine Arbeitsausschutzsitzung?

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten müssen Unternehmen einen Arbeitsschutzausschuss bilden, § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Der Ausschuss tritt mindestens vierteljährlich zusammen und berät über Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Es ist sinnvoll die Handlungsempfehlungen und Maßnahmen entsprechend zu dokumentieren, um im Falle von Kontrollen oder Unfällen schnell reagieren zu können.

Wozu dient eine Gefährdungsbeurteilung?

Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, in der Gefährdungsbeurteilung erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. Das Vorliegen einer angemessenen Gefährdungsbeurteilung wird durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder und durch die Unfallversicherungsträger kontrolliert. 

Warum werden Unternehmen unterschiedlichen Betreuungsgruppen zugeordnet?

Je nach Höhe und Charakter der Gefährdung und Belastung ist jeder Betrieb einer von drei Gruppen zugeordnet. Die Betreuungsgruppe bestimmt die Einsatzzeiten von Betriebsärzt: innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit pro Jahr und Beschäftigtem.  

 

Gefährdung 

Einsatzzeit für Betriebsarzt:ärztin und Sicherheitsfachkraft 

Hoch (Gruppe III) 

2,5 Einsatzstunden/Jahr und Beschäftigtem 

Mittel (Gruppe II) 

1,5 Einsatzstunden/Jahr und Beschäftigtem 

Gering (Gruppe I) 

0,5 Einsatzstunden/Jahr und Beschäftigtem 

Welche Regeln gelten für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter:innen?

Auch Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter:innen sind dazu verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen. Allerdings kann hier der:die Unternehmer:in nach entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen selbst die Verantwortung übernehmen und ist nicht dazu verpflichtet externe Dienstleister einzubinden. 

Wo sind die Anforderungen an die Grundbetreuung geregelt?

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 2 regelt Einsatzzeiten, Aufgaben von Betierbsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit, Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilung etc.  

 
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