Vorsorgeuntersuchung für Arbeitsplätze mit Lärmexpositionen (ehemals G20)
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● Alles rund um das Baugewerbe, Bauleiter, Schreiner, Schleifer, Maurer, Verputzer, Pflasterer, Zimmerer
● Musiker, Event-Manager, Sänger, Bühnenarbeiter, Veranstaltungstechniker
● DJs, Personal in Nachtclubs
● Angestellte in Kindertagesstätten, Schwimmbädern oder Fitness-Studios
● Metallverarbeitung, Bergbau, Papier- und Textilindustrie
● Fahr- und Ladepersonal im Güterkraftverkehr
● Angestellte, die Straßenverkehr oder Maschinenlärm ausgesetzt sind
● Personal im Bereich Flugzeugabfertigung, Bodenpersonal, Flugzeug- und Hubschrauberpiloten
● Landwirte (z.B. bei Arbeiten mit Kettensägen oder Fahren von Traktoren)
● Zahnärzte und Krankenhauschirurgen (insbesondere beim Sägen, Bohren und Hämmern)
● Feuerwehr, Rettungsdienste
● Produktions- und Fabrikarbeiter
● Motorrad- oder Rollerkuriere, Lieferpersonal
● Schießstandaufsicht
Wenn Sie sich unsicher sind, ob für Ihre Berufsgruppe eine G20-Untersuchung notwendig ist, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beurteilung und der rechtlichen Einschätzung.
Vermeidung von Hörschäden
Die Gesundheit fördern und erhalten
Der Ablauf: Zunächst wird mithilfe eines Fragebogens der allgemeine Gesundheitszustand erfasst.
Danach erfolgt ein Hörtest.
Das Ergebnis: Sie erhalten die Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung.
Wir bieten die Fahrtüchtigkeitsuntersuchung bei Bedarf auch auf englisch, ukrainisch oder russisch an. Die Ergebnisse und Bescheinigungen werden Ihnen immer auf deutsch ausgestellt.
Lärmbedingte Hörschäden sind nicht heilbar. Die arbeitsmedizinische Untersuchung G20, richtet sich an Beschäftige, die regelmäßig in Lärmbereichen tätig sind. Ziel der Vorsorge ist die Beratung der Beschäftigten, die Früherkennung und Verhütung von arbeitsbedingten Erkrankungen sowie die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Gehörs.
Angebotsvorsorge: Unternehmen müssen ihren Beschäftigten regelmäßig einen Hörtest anbieten, wenn am Arbeitsplatz ein durchschnittlicher Tages-Lärmexpositionspegel von 80 Dezibel besteht oder ein Spitzenschalldruckpegel von 135 Dezibel überschritten wird.
Pflichtvorsorge: Bei stärkerer Lärmbelastung von 85 Dezibel im Tagesdurchschnitt oder bei Spitzen von 137 Dezibel ist eine Untersuchung des Gehörs Pflicht.
Die Kostenübernahme der G20 Untersuchung ist nicht einheitlich geregelt. Bitte klären Sie im Voraus der Untersuchung, ob Ihr Unternehmen die Kosten für Sie übernimmt, oder ob Sie diese selber tragen müssen.
Die Abrechnung der Untersuchung erfolgt auf Rechnungsbasis
Wir beraten Sie gerne individuell dazu: info@smartmedsolutions.de
Sollten Sie verhindert sein, bitten wie Sie Ihren Termin so früh wie möglich, jedoch mindestens drei Stunden vor dem Termin, abzusagen, da wir das Terminzeitfenster ausschließlich für Sie freihalten. Dies können Sie ganz einfach über (Link zu Doctolib) machen. Bei einer kurzfristigen Terminabsage (innerhalb 3 Stunden vor dem Termin) stellen wir ein Ausfallhonorar gemäß §615 BGB, in Höhe von 24,50€, in Rechnung.
Über uns
Eine gesunde Arbeitswelt, in der Menschen gerne arbeiten
Wir bieten verantwortungsbewussten Unternehmen Dienstleistungen in den Bereichen Betriebsmedizin, Arbeitssicherheit und betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM). Prävention und Vorsorge helfen, dass Unfälle vermieden werden und Menschen gar nicht erst krank werden. Wir verleihen der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben einen Mehrwert für Unternehmen und Beschäftigte. Durch die Kombination aus persönlicher Betreuung und digitalen Lösungen realisieren wir Projekte flexibel, mobil und bestmöglich eingepasst in die betrieblichen Prozesse unserer Kunden.
Über uns
Eine gesunde Arbeitswelt, in der Menschen gerne arbeiten
Wir bieten verantwortungsbewussten Unternehmen Dienstleistungen in den Bereichen Betriebsmedizin, Arbeitssicherheit und betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM). Prävention und Vorsorge helfen, dass Unfälle vermieden werden und Menschen gar nicht erst krank werden. Wir verleihen der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben einen Mehrwert für Unternehmen und Beschäftigte. Durch die Kombination aus persönlicher Betreuung und digitalen Lösungen realisieren wir Projekte flexibel, mobil und bestmöglich eingepasst in die betrieblichen Prozesse unserer Kunden.
01 Sie buchen über Doctolib einen Termin in unserer Praxis in Köln Sülz und bekommen direkt eine Terminbestätigung.
02 Sie kommen zu uns in die Praxis und füllen einen kurzen Fragebogen mit persönlichen Angaben (bspw. Vorerkrankungen) aus. Anschließend führen wir einen Hörtest durch.
03 Direkt nach der Untersuchung bekommen Sie von unserem Arbeitsmediziner Ihre Befunde und Untersuchungsergebnisse.
04 Unser Untersuchungsteam kommt zu Ihnen ins Haus und führt einen Hörtest durch und berät zu einem wirksamen Gehörschutz.
Abhängig von den konkreten Lärmmessungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entscheidet sich, ob eine Angebotsvorsorge (Beschäftigte können die Untersuchung in Anspruch nehmen) oder eine Pflichtvorsorge (Beschäftigte müssen die Untersuchung in Anspruch nehmen) vorgenommen wird.
Angebotsvorsorgen sind vom Arbeitgeber anzubieten, wenn am Arbeitsplatz der untere Auslösewert des Tages-Lärmexpositionspegels oder des Spitzenschalldruckpegels überschritten wird. Die unteren Auslösewerte betragen: Tages-Lärmexpositionspegel (8 Stunden) LEX = 80 dB(A) sowie Spitzenschalldruckpegel LpC, peak = 135 dB(C).
Pflichtvorsorgen muss der Arbeitgeber veranlassen, wenn der obere Auslösewert des Tages-Lärmexpositionspegels oder des Spitzenschalldruckpegels erreicht oder überschritten wird. Die oberen Auslösewerte sind: Tages-Lärmexpositionspegel (8 Stunden) LEX = 85 dB(A) sowie Spitzenschalldruckpegel LpC, peak = 137 dB(C).
Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme einer erstmaligen Tätigkeit mit Lärmbelastung, die erste Nachuntersuchung nach weiteren 12 Monaten. Weitere Nachuntersuchungen, falls notwendig, folgen befund- und altersabhängig in Abständen von 30 und 60 Monaten. Eine letzte Untersuchung wird durchgeführt, wenn ein Beschäftigter seine Tätigkeit in Lärmbereichen beendet. Nachuntersuchungen werden vom Betriebsarzt veranlasst, wenn bei Beschäftigten in Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls Hörstörungen einsetzen. Untersuchungen sind auch notwendig, wenn Beschäftigte einen kausalen Zusammenhang zwischen einem Hörschaden und der aktuellen Arbeitstätigkeit vermuten.
Vor dem eigentlichen Untersuchungstermin machen die Beschäftigten in einem Fragebogen Angaben zu Vorerkrankungen, zur Einnahme von Medikamenten, zu Beschwerden mit dem Gehör etc. Zudem müssen Kenntnisse zu den Arbeitsplatzverhältnissen und der individuellen Belastungen vorliegen. Diese Angaben sind wichtig, damit der Arzt bzw. die Ärztin sich ein vollständiges Bild von der Person machen kann.
Im Vorfeld der Untersuchung darf ein Beschäftigter mindestens 14 Stunden nicht unter einer Schalleinwirkung von mehr als 80 Dezibel gestanden haben. Sollte dies doch der Fall gewesen sein, muss die Untersuchung entsprechend aufgeschoben werden.
Bei der Untersuchung (Lärm I) erfolgt eine Inspektion des Außenohres, ein Hörtest mit Luftleitungswerten und eine allgemeine Beratung zum Gehörschutz.
Sollte im Rahmen der Vorsorge der Verdacht auf eine Schädigung des Gehörs festgestellt werden, kann es sinnvoll sein, dass weitere Untersuchungen durch den Arbeitsmediziner oder die Arbeitsmedizinerin oder einen niedergelassenen Facharzt durchgeführt werden müssen.
Der ausführliche ärztliche Befund ist Vertrauenssache. Diese Information steht nur der untersuchten Person zu. Das Unternehmen erhält eine Bescheinigung über die Durchführung der Untersuchung, sowie die Information über den nächsten Untersuchungstermin.
Hierbei handelt es sich um Arbeitsbereiche, die den Tages-Lärmexpositionspegel (8 Stunden) LEX = 85 dB(A) oder des Spitzenschalldruckpegels LpC, peak = 137 dB(C) überschreiten.
Lärmarbeiten kommen in den meisten Gewerbezweigen vor, besonders häufig in der Industrie und im Bauwesen. Beispielhaft hierfür sind Eisen- und Metallindustrie, Holzbearbeitung oder Druck- und Papierindustrie. Aber auch die Verwendung von Gerätschaften und Werkzeug wie Pressen, Sägen, etc., sowie Transportvorgängen mit Aufprall- und Anschlagsgeräuschen können Messwerte verursachen, die eine Vorsorge aufgrund Lärmbelastung (ehemals G20) erfordern.
Die Lärmschwerhörigkeit kann aus einer mehrjährigen Einwirkung der Lärmbedingungen auf das Gehör resultieren. Bei sehr hohen Lautstärken/ Schalldruckpegeln sind bleibende Gehörschäden auch schon nach wenigen Tagen oder Wochen, selbst bei Einmalexposition möglich.
Es handelt sich dabei um eine Schallempfindungsschwerhörigkeit (eine Innenohrschwerhörigkeit). Zunächst ist die Wahrnehmung der höheren, später erst die der mittleren und evtl. der tieferen Töne beeinträchtigt.
Hörschäden sind nicht heilbar und bisher gibt es weder Medikamente noch Operationen, die bei einem geschädigten Gehör helfen. Der Hörverlust kann durch ein Hörgerät in der Regel nicht vollständig ausgeglichen werden.
In Dezibel (dB) wird die Lautstärke eines Geräusches angegeben. Je mehr Dezibel ein Geräusch aufweist, desto höher ist der Schalldruck (die physikalische Einwirkung auf das Ohr) und um so lauter wird es auch von uns empfunden. Geräusche bis zu 15 Dezibel sind vom menschlichen Ohr kaum wahrnehmbar. Das Dezibel steigt von Wert zu Wert immer schneller an (Exponentiell). Eine Verdopplung der empfundenen Lautstärke bedeutet dabei eine Änderung von 10 dB, d.h. 70 dB werden als doppelt so laut empfunden wie 60 dB.
Sollten Sie verhindert sein, bitten wie Sie Ihren Termin so früh wie möglich, jedoch mindestens drei Stunden vor dem Termin, abzusagen, da wir das Terminzeitfenster ausschließlich für Sie freihalten. Dies können Sie ganz einfach über (Link zu Doctolib) machen. Bei einer kurzfristigen Terminabsage (innerhalb 3 Stunden vor dem Termin) stellen wir ein Ausfallhonorar gemäß §615 BGB, in Höhe von 24,50 €, in Rechnung.