Vorsorgeuntersuchung für Arbeitsplätze mit Lärmexpositionen (ehemals G20)

Vereinbaren Sie direkt einen Termin in unserer Praxis

Für diese Tätigkeiten könnte eine G20 Untersuchung notwendig sein

● Alles rund um das Baugewerbe, Bauleiter, Schreiner, Schleifer, Maurer,  Verputzer, Pflasterer, Zimmerer

● Musiker, Event-Manager, Sänger, Bühnenarbeiter, Veranstaltungstechniker

● DJs, Personal in Nachtclubs

● Angestellte in Kindertagesstätten, Schwimmbädern oder Fitness-Studios

Metallverarbeitung, Bergbau, Papier- und Textilindustrie

Fahr- und Ladepersonal im Güterkraftverkehr

Angestellte, die Straßenverkehr oder Maschinenlärm ausgesetzt sind

Personal im Bereich Flugzeugabfertigung, Bodenpersonal, Flugzeug- und Hubschrauberpiloten

Landwirte (z.B. bei Arbeiten mit Kettensägen oder Fahren von Traktoren)

Zahnärzte und Krankenhauschirurgen (insbesondere beim Sägen, Bohren und Hämmern)

Feuerwehr, Rettungsdienste

Produktions- und Fabrikarbeiter

Motorrad- oder Rollerkuriere, Lieferpersonal

Schießstandaufsicht


Wer braucht die G20 Untersuchung

Wenn Sie sich unsicher sind, ob für Ihre Berufsgruppe eine G20-Untersuchung notwendig ist, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beurteilung und der rechtlichen Einschätzung.

Eine 30-Minuten-Untersuchung, die sich lohnt

Vermeidung von Hörschäden 

Die Gesundheit fördern und erhalten 

Der Ablauf: Zunächst wird mithilfe eines Fragebogens der allgemeine Gesundheitszustand erfasst.

Danach erfolgt ein Hörtest.  

Das Ergebnis: Sie erhalten die Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung.

G20 Untersuchung auch auf Englisch, Ukrainisch oder Russisch

Wir bieten die Fahrtüchtigkeitsuntersuchung bei Bedarf auch auf englisch, ukrainisch oder russisch anDie Ergebnisse und Bescheinigungen werden Ihnen immer auf deutsch ausgestellt. 

Sicherheit für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten 

Lärmbedingte Hörschäden sind nicht heilbar. Die arbeitsmedizinische Untersuchung G20, richtet sich an Beschäftige, die regelmäßig in Lärmbereichen tätig sind. Ziel der Vorsorge ist die Beratung der Beschäftigten, die Früherkennung und Verhütung von arbeitsbedingten Erkrankungen sowie die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Gehörs 

G20 Untersuchung zur Früherkennung von arbeitsbedingten Erkrankungen
G20 Untersuchung gehört bei Bedarf zur Pflichtvorsorge

Gesetzliche Vorgaben

Angebotsvorsorge: Unternehmen müssen ihren Beschäftigten regelmäßig einen Hörtest anbieten, wenn am Arbeitsplatz ein durchschnittlicher Tages-Lärmexpositionspegel von 80 Dezibel besteht oder ein Spitzenschalldruckpegel von 135 Dezibel überschritten wird.  

Pflichtvorsorge: Bei stärkerer Lärmbelastung von 85 Dezibel im Tagesdurchschnitt oder bei Spitzen von 137 Dezibel ist eine Untersuchung des Gehörs Pflicht.   

Unsere Preise

Die Kostenübernahme der G20 Untersuchung ist nicht einheitlich geregelt. Bitte klären Sie im Voraus der Untersuchung, ob Ihr Unternehmen die Kosten für Sie übernimmt, oder ob Sie diese selber tragen müssen.  

Die Abrechnung der Untersuchung erfolgt auf Rechnungsbasis

G20 Untersuchung in unserer Praxis

49,00 € 

Haben Sie noch Fragen? 

Wir beraten Sie gerne individuell dazu: info@smartmedsolutions.de

Sollten Sie verhindert sein, bitten wie Sie Ihren Termin so früh wie möglich, jedoch mindestens drei Stunden vor dem Termin, abzusagen, da wir das Terminzeitfenster ausschließlich für Sie freihalten. Dies können Sie ganz einfach über (Link zu Doctolib) machen. Bei einer kurzfristigen Terminabsage (innerhalb 3 Stunden vor dem Termin) stellen wir ein Ausfallhonorar gemäß §615 BGB, in Höhe von 24,50€, in Rechnung.  

In 4 einfachen Schritten zur G20 Untersuchung

Buchen Sie über Doctolib einen Termin für die G20 Untersuchung

01  Sie buchen über Doctolib einen Termin in unserer Praxis in Köln Sülz und bekommen direkt eine Terminbestätigung.

Füllen Sie für die G20 Untersuchung einen Fragebogen aus

02 Sie kommen zu uns in die Praxis und füllen einen kurzen Fragebogen mit persönlichen Angaben (bspw. Vorerkrankungen) aus. Anschließend führen wir einen Hörtest durch.

Befunde und Ergebnisse vor Ort

03 Direkt nach der Untersuchung bekommen Sie von unserem Arbeitsmediziner Ihre Befunde und Untersuchungsergebnisse.

Rechnung wird schnell bereitgestellt oder zugesandt

04 Ihre Rechnung wird Ihnen im Anschluss an den Termin bereitgestellt und bei Bedarf an Ihr Unternehmen gesendet. 

 


Wir unterstützen bereits erfolgreich eine Vielzahl an Unternehmen im Bereich der Arbeitsmedizin.


 

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SMARTmedSolutions

Ihr Team für Betriebsmedizin und Arbeitssicherheit

Eine gesunde Arbeitswelt, in der Menschen gerne arbeiten

Wir bieten verantwortungsbewussten Unternehmen Dienstleistungen in den Bereichen Betriebsmedizin, Arbeitssicherheit und betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM). Prävention und Vorsorge helfen, dass Unfälle vermieden werden und Menschen gar nicht erst krank werden. Wir verleihen der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben einen Mehrwert für Unternehmen und Beschäftigte. Durch die Kombination aus persönlicher Betreuung und digitalen Lösungen realisieren wir Projekte flexibel, mobil und bestmöglich eingepasst in die betrieblichen Prozesse unserer Kunden.


Ihr Weg zu uns


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Ägidiusstraße 14,  50937 Köln

Unserer Praxis befindet sich in einem Innenhof. Einfach durch die Einfahrt eintreten und Sie können uns nicht verfehlen.


Anreise mit dem ÖPNV:  "Weyertal" Stadtbahn Linie  9 oder "Arnulfstraße" Stadtbahn Linie 18. Von den Haltestellen, laufen Sie ca. 5 Minuten zur Praxis.

Anreise mit dem Auto: Im Hof vor unserer Praxis befinden sich einige Parkplätze. Bitte klingeln Sie an der Schranke, damit wir öffnen können.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ist die G20 Untersuchung Pflicht?

Abhängig von den konkreten Lärmmessungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entscheidet sich, ob eine Angebotsvorsorge (Beschäftigte können die Untersuchung in Anspruch nehmen) oder eine Pflichtvorsorge (Beschäftigte müssen die Untersuchung in Anspruch nehmen) vorgenommen wird. 

Angebotsvorsorgen sind vom Arbeitgeber anzubieten, wenn am Arbeitsplatz der untere Auslösewert des Tages-Lärmexpositionspegels oder des Spitzenschalldruckpegels überschritten wird. Die unteren Auslösewerte betragen:  Tages-Lärmexpositionspegel (8 Stunden) LEX = 80 dB(A) sowie Spitzenschalldruckpegel LpC, peak = 135 dB(C). 

Pflichtvorsorgen muss der Arbeitgeber veranlassen, wenn der obere Auslösewert des Tages-Lärmexpositionspegels oder des Spitzenschalldruckpegels erreicht oder überschritten wird.  Die oberen Auslösewerte sind: Tages-Lärmexpositionspegel (8 Stunden) LEX  = 85 dB(A) sowie  Spitzenschalldruckpegel LpC, peak  = 137 dB(C). 

 

Wie oft wird die Untersuchung durchgeführt?

Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme einer erstmaligen Tätigkeit mit Lärmbelastung, die erste Nachuntersuchung nach weiteren 12 Monaten. Weitere Nachuntersuchungen, falls notwendig, folgen befund- und altersabhängig in Abständen von 30 und 60 Monaten. Eine letzte Untersuchung wird durchgeführt, wenn ein Beschäftigter seine Tätigkeit in Lärmbereichen beendet. Nachuntersuchungen werden vom Betriebsarzt veranlasst, wenn bei Beschäftigten in Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls Hörstörungen einsetzen. Untersuchungen sind auch notwendig, wenn Beschäftigte einen kausalen Zusammenhang zwischen einem Hörschaden und der aktuellen Arbeitstätigkeit vermuten. 

 

Wie läuft die Vorsorge bei Lärm am Arbeitsplatz ab?

Vor dem eigentlichen Untersuchungstermin machen die Beschäftigten in einem Fragebogen Angaben zu Vorerkrankungen, zur Einnahme von Medikamenten, zu Beschwerden mit dem Gehör etc. Zudem müssen Kenntnisse zu den Arbeitsplatzverhältnissen und der individuellen Belastungen vorliegen. Diese Angaben sind wichtig, damit der Arzt bzw. die Ärztin sich ein vollständiges Bild von der Person machen kann. 

Im Vorfeld der Untersuchung darf ein Beschäftigter mindestens 14 Stunden nicht unter einer Schalleinwirkung von mehr als 80 Dezibel gestanden haben. Sollte dies doch der Fall gewesen sein, muss die Untersuchung entsprechend aufgeschoben werden.  

Bei der Untersuchung (Lärm I) erfolgt eine Inspektion des Außenohres, ein Hörtest mit Luftleitungswerten und eine allgemeine Beratung zum Gehörschutz. 

Sollte im Rahmen der Vorsorge der Verdacht auf eine Schädigung des Gehörs festgestellt werden, kann es sinnvoll sein, dass weitere Untersuchungen durch den Arbeitsmediziner oder die Arbeitsmedizinerin oder einen niedergelassenen Facharzt durchgeführt werden müssen.  

Was passiert mit den Untersuchungsergebnissen?

Der ausführliche ärztliche Befund ist Vertrauenssache. Diese Information steht nur der untersuchten Person zu. Das Unternehmen erhält eine Bescheinigung über die Durchführung der Untersuchung, sowie die Information über den nächsten Untersuchungstermin.

 

Was sind Lärmbereiche?

Hierbei handelt es sich um Arbeitsbereiche, die den Tages-Lärmexpositionspegel (8 Stunden) LEX  = 85 dB(A) oder des Spitzenschalldruckpegels LpC, peak  = 137 dB(C) überschreiten.

Lärmarbeiten kommen in den meisten Gewerbezweigen vor, besonders häufig in der Industrie und im Bauwesen. Beispielhaft hierfür sind Eisen- und Metallindustrie, Holzbearbeitung oder Druck- und Papierindustrie. Aber auch die Verwendung von Gerätschaften und Werkzeug wie Pressen, Sägen, etc., sowie Transportvorgängen mit Aufprall- und Anschlagsgeräuschen können Messwerte verursachen, die eine Vorsorge aufgrund Lärmbelastung (ehemals G20) erfordern.

 

Was ist eine Lärmschwerhörigkeit?

Die Lärmschwerhörigkeit kann aus einer mehrjährigen Einwirkung der Lärmbedingungen auf das Gehör resultieren. Bei sehr hohen Lautstärken/ Schalldruckpegeln sind bleibende Gehörschäden auch schon nach wenigen Tagen oder Wochen, selbst bei Einmalexposition möglich. 

Es handelt sich dabei um eine Schallempfindungsschwerhörigkeit (eine Innenohrschwerhörigkeit). Zunächst ist die Wahrnehmung der höheren, später erst die der mittleren und evtl. der tieferen Töne beeinträchtigt. 

Sind lärmbedingte Hörschäden heilbar?

Hörschäden sind nicht heilbar und bisher gibt es weder Medikamente noch Operationen, die bei einem geschädigten Gehör helfen. Der Hörverlust kann durch ein Hörgerät in der Regel nicht vollständig ausgeglichen werden. 

Was ist Dezibel? 

In Dezibel (dB) wird die Lautstärke eines Geräusches angegeben. Je mehr Dezibel ein Geräusch aufweist, desto höher ist der Schalldruck (die physikalische Einwirkung auf das Ohr) und um so lauter wird es auch von uns empfunden. Geräusche bis zu 15 Dezibel sind vom menschlichen Ohr kaum wahrnehmbar. Das Dezibel steigt von Wert zu Wert immer schneller an (Exponentiell). Eine Verdopplung der empfundenen Lautstärke bedeutet dabei eine Änderung von 10 dB, d.h. 70 dB werden als doppelt so laut empfunden wie 60 dB. 

Was passiert wenn ich meinen Termin nicht wahrnehmen kann?

Sollten Sie verhindert sein, bitten wie Sie Ihren Termin so früh wie möglich, jedoch mindestens drei Stunden vor dem Termin, abzusagen, da wir das Terminzeitfenster ausschließlich für Sie freihalten. Dies können Sie ganz einfach über (Link zu Doctolib) machen. Bei einer kurzfristigen Terminabsage (innerhalb 3 Stunden vor dem Termin) stellen wir ein Ausfallhonorar gemäß §615 BGB, in Höhe von 24,50 €, in Rechnung.