Vor dem eigentlichen Untersuchungstermin machen die Beschäftigten in einem Fragebogen Angaben zu Vorerkrankungen, zur Einnahme von Medikamenten, zu Beschwerden mit dem Gehör etc. Zudem müssen Kenntnisse zu den Arbeitsplatzverhältnissen und der individuellen Belastungen vorliegen. Diese Angaben sind wichtig, damit der Arzt bzw. die Ärztin sich ein vollständiges Bild von der Person machen kann.
Im Vorfeld der Untersuchung darf ein Beschäftigter mindestens 14 Stunden nicht unter einer Schalleinwirkung von mehr als 80 Dezibel gestanden haben. Sollte dies doch der Fall gewesen sein, muss die Untersuchung entsprechend aufgeschoben werden.
Bei der Untersuchung (Lärm I) erfolgt eine Inspektion des Außenohres, ein Hörtest mit Luftleitungswerten und eine allgemeine Beratung zum Gehörschutz.
Sollte im Rahmen der Vorsorge der Verdacht auf eine Schädigung des Gehörs festgestellt werden, kann es sinnvoll sein, dass weitere Untersuchungen durch den Arbeitsmediziner oder die Arbeitsmedizinerin oder einen niedergelassenen Facharzt durchgeführt werden müssen.