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Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25)

Eignungs- und Vorsorgeuntersuchung

Auch für Einzelpersonen in unserer Praxis in Köln möglich

Mehr dazu hier

Für diese Tätigkeiten könnte eine G25 Untersuchung notwendig sein

● Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

● Führen von Kraftfahrzeugen (z.B. PKW und Motorrädern)

● Fahren von LKW und Schleppern

● Steuerung von Schienenfahrzeugen (z.B. U-Bahnen, Straßenbahnen und Zügen)

Personenbeförderung (z.B. Fahren von Bussen)

Führen von Flurförderfahrzeugen (z.B. Gabelstapler und Hubarbeitsbühnen)

Bedienen von Baufahrzeugen und Kränen

Führen von Pistenraupen & Pistenpflegegeräten

Bedienen von Seilschwebebahnen und Schleppliften

Überwachung von Leitständen (z.B. in Kraftwerken oder Maschinenräumen)

U.v.m.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob für Ihre Berufsgruppe eine G25-Untersuchung notwendig ist, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beurteilung und der rechtlichen Einschätzung.

G25 Untersuchung mit SMARTmedSolutions:

Persönlich, digital & rechtssicher

Eine 30-Minuten-Untersuchung, die sich lohnt

Erfüllung von Pflicht- und Angebotsuntersuchungen

Gesicherte Betriebsabläufe durch sichere Fahrten

Positionierung als engagiertes Unternehmen

Die Gesundheit Ihrer Beschäftigten fördern 

Der Ablauf: Zunächst werden in einem Fragebogen die Gegebenheiten des Arbeitsplatzes und der allgemeine Gesundheitszustand erfasst. Untersucht werden Puls, Blutdruck und Urin. 

Außerdem erfolgt ein Seh- und ein Hörtest. Je nach Tätigkeit werden ggf. weitere Zusatzuntersuchungen durchgeführt.

Das Ergebnis: Sie als Unternehmer sind rechtlich abgesichert. Und Sie haben die Gewissheit, dass Ihr Personal gesund und geeignet ist.

Unsere Preise

Unsere Preise sind transparent und unkompliziert. Ein Untersuchungsprojekt für 50 Untersuchungen lässt sich bereits ab 138,80 € pro Person realisieren.

Organisationspauschale

(pro Termin)

490,00 € 

G25 Untersuchung 

(pro Person)

129,00

Haben Sie noch Fragen? 

Zögern Sie nicht, gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch unter der Telefonnummer 0221 499393 89.

In 5 einfachen Schritten zur  G 25  Untersuchung

1.

Untersuchung buchen

Sie bestimmen Ort und Termin für die Untersuchung und buchen das Untersuchungsteam von SMARTmed.

2.

Termin auswählen

Sie erhalten einen Link zu unserem digitalen Terminbuchungstool. Ihre Beschäftigten buchen sich online einen Untersuchungstermin.

3. 

Digitalen Fragebogen ausfüllen

Die Beschäftigten füllen im Vorfeld einen kurzen Fragebogen zur Tätigkeit, dem Arbeitsplatz und persönlichen Angaben aus.

4.

Untersuchung durchführen

Unser Untersuchungsteam kommt zu Ihnen ins Haus, führt einen Seh- und einen Hörtest durch und ermittelt Laborwerte. Auf Grundlage der Tätigkeitsbeschreibung und des zuvor ausgefüllten Fragebogens werden ggf. weitere Untersuchungen durchgeführt.

5.

Ergebnis erhalten

Unser Arbeitsmediziner wertet das Untersuchungsergebnis aus und sendet den digitalen Befund an die Beschäftigten. Nur im Fall einer Eignungsuntersuchung wird die Beurteilung auch mit dem Unternehmen geteilt.

Über uns

SMARTmedSolutions

Eine gesunde Arbeitswelt, in der Menschen gerne arbeiten

Wir bieten verantwortungsbewussten Unternehmen Dienstleistungen in den Bereichen Betriebsmedizin, Arbeitssicherheit und betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM). Prävention und Vorsorge helfen, dass Unfälle vermieden werden und Menschen gar nicht erst krank werden. Wir verleihen der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben einen Mehrwert für Unternehmen und Beschäftigte. Durch die Kombination aus persönlicher Betreuung und digitalen Lösungen realisieren wir Projekte flexibel, mobil und bestmöglich eingepasst in die betrieblichen Prozesse unserer Kunden.


Das sagen unsere Kunden über uns

Die Firma SMARTmed Solutions hat sich bei uns durch ihre Kundenorientierung, den erstklassigen Service und die wirklich gute Organisation von der Vor- bis zur Nachbereitung ausgezeichnet. Vor allem möchte ich die gute Zusammenarbeit mit dem gesamten Team und die Kompetenz der Mitarbeiter hervorheben, gerade was medizinische Services angeht ist uns das wichtig. Ich kann die Zusammenarbeit mit SMARTmed Solutions uneingeschränkt zu empfehlen.“

Dennis Peteranderl ● Manager L&D Brother

Die digitalen Lösungen ersparen uns viel Papierkram und lästigen E-Mail-Verkehr. Kein Schnickschnack, einfach und unkompliziert.

Nina Tölke ● Personalreferentin

Diamant Software

Ganz besonders gut gefällt uns die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Kollegen von SMARTmed. Wir haben uns von Anfang an gut betreut gefühlt und haben immer einen Ansprechpartner, der uns weiterhilft. Das ganze Team ist freundlich und hilfsbereit- Von meiner Seite aus uneingeschränkt zu empfehlen.“

Markus Zurdo ● Geschäftsführung 

Gate Eventmanagement und Verantstaltungstechnik GmbH

Warum Arbeitsschutz mit SMARTmedSolutions?

Persönlicher Kontakt

Sie haben eine feste Kontaktperson, die telefonisch und per E-Mail zu erreichen ist

Immer erreichbar

Sie bekommen im Regelfall innerhalb eines Werktags von uns Rückmeldung

Einfache Organisation

Unser Tool übernimmt für Sie die aufwendige Terminplanung

Digital & effizient

Wir vereinfachen den zeitintensiven Dokumentationsaufwand

Made in Germany

Höchstmögliche Datensicherheit und Qualitätsstandards

Kontaktieren Sie uns und erhalten ein unverbindliches Angebot

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ist die G25 Untersuchung eine Angebotsvorsorge- oder Pflichtuntersuchung?

Im Bereich der Personenbeförderung ist die Untersuchung als Eignungsuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben und muss in der Regel im Abstand von 3-5 Jahren als Pflichtuntersuchung wiederholt werden.

Der Gesetzgeber hat nicht abschließend geregelt, ob die Untersuchung auf Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten eine Angebotsvorsorge oder eine Pflichtvorsorge ist. Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, in Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsverträgen oder in Betriebsvereinbarungen entsprechende Regelungen zu treffen. 

Aus haftungsrechtlicher Sicht wird Unternehmen jedoch dringend dazu geraten, G25 Untersuchungen in Ihren Betriebsablauf zu etablieren. Wir beraten Sie dazu gerne individuell.

Unterscheidet sich die Eignungsuntersuchung von der Angebotsuntersuchung?

Eignungsuntersuchungen müssen gesetzlich vorgeschrieben sein oder es muss einen legitimen Anlass und eine Rechtsgrundlage für die Untersuchung geben. Die Eignungsuntersuchung konzentriert sich auf die Eignung für einen ganz bestimmten Arbeitsplatz mit klar definierten Anforderungen. Die Einstufung einer Person als ungeeignet für einen bestimmten Arbeitsplatz beinhaltet keine generelle „Nicht-Eignung“. Vielmehr kann eine Person, die für einen bestimmten Arbeitsplatz als ungeeignet eingestuft wurde, für einen andern Arbeitsplatz mit anderen Gegebenheiten und Anforderungen problemlos eingesetzt werden. Bei der Eignungsuntersuchung wird die Beurteilung mit dem Unternehmen geteilt, im Fall einer Angebotsuntersuchung erhalten ausschließlich die Beschäftigten die Untersuchungsergebnisse.

 

Wie oft wird die Untersuchung durchgeführt?

Die Untersuchungen erfolgen, abhängig vom Alter, in regelmäßigen Abständen. Personen unter 40 Jahren werden nach drei bis fünf Jahren erneut untersucht. Personen zwischen 40 und 59 Jahren nach zwei bis drei Jahren und Personen ab einem Alter von 60 Jahren werden alle ein bis zwei Jahre der G25 unterzogen. Bei erheblichen Gesundheitsstörungen kann dieser Zeitraum auch verkürzt werden.

Wie erhöht die G25 Untersuchung die Sicherheit?

Unternehmen sind dazu verpflichtet, nur Personal zu beschäftigen, dass sich für den Einsatz eignet. Damit schützen Sie Ihre Mitarbeitenden und sich selbst. Durch gesundes Personal erhöhen Sie die Arbeitssicherheit, die Produktivität sowie das Vertrauen untereinander.

Gleichzeitig minimieren Sie das Risiko von Verletzungen,  Erkankungen und  potentiellen Kosten durch Arbeitsunfälle.

Wie läuft die Untersuchung der Fahr-, Steuer- und Überwachungstüchtigkeit ab?

Vor dem eigentlichen Untersuchungstermin macht die zu untersuchende Person in einem Fragebogen bestimmte Angaben, z.B. ob bereits eine Brille getragen wird, ob bestimmte Medikamente eingenommen werden, ob es Vorerkrankungen gibt. Diese Angaben (Anamnese) sind wichtig, damit der Arzt oder die Ärztin sich ein vollständiges Bild von der Person machen kann. Außerdem werden Fragen zum Schlafverhalten gestellt, um eine schlafbedingte Atemstörung auszuschließen. Am Untersuchungstag wird ein Urintest auf Blut, Eiweiß und Zucker als Hinweis auf chronische, innere Erkrankungen durchgeführt. Der Urin wird nicht auf Drogen oder Hormone untersucht. Außerdem werden allgemeine Vitalfunktionen wie Puls und Blutdruck erhoben. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht ein ausführlicher Hör- und Sehtest auf Ferne, Nähe und Mitteldistanz, sowie auf Farbtauglichkeit und räumliches Sehen.

 

Was passiert mit den Untersuchungsergebnissen?

Der ausführliche ärztliche Befund ist Vertrauenssache. Diese Information steht nur der untersuchten Person zu. In Abhängigkeit davon, ob die Untersuchung als Vorsorge- oder als Eignungsuntersuchung angelegt ist, erhält das Unternehmen eine Teilnahmebestätigung bzw. eine Eignungsbestätigung. Außerdem wird durch den Arzt oder die Ärztin festgelegt, wann die nächste Untersuchung stattfinden soll. Ausschließlich bei der Durchführung der G25 Untersuchung im Rahmen der gesetzlichen vorgeschriebenen Eignungsuntersuchung oder Pflichtvorsorge wird das Ergebnis (geeignet/ zeitweise oder dauerhaft nicht geeignet) mit dem Unternehmen geteilt. Die untersuchte Person wird immer genau darüber informiert welche Informationen das Unternehmen erhält.

 

Für welche Tätigkeiten ist die G25 Eignungsuntersuchung vorgeschrieben?

Bei allen Tätigkeiten, für die es eine gesetzliche Grundlage für eine Eignungsuntersuchung gibt. Hierzu gehören  Personen, die in ihrem Beruf Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausüben. Hierzu zählen demnach alle, die berufsmäßig Fahrzeuge führen (z.B.  Busse, Bahnen, LKW, Baufahrzeuge).

 

Was passiert bei Verdacht auf eine exzessive Tagesschläfrigkeit?

Sollte im Rahmen einer Untersuchung der Verdacht auf eine Tagesschläfrigkeit festgestellt werden, kann es sinnvoll sein, dass weitere Untersuchungen durch den Arbeitsmediziner oder die Arbeitsmedizinerin, oder einen niedergelassenen Facharzt durchgeführt werden. Hierdurch soll die Ursache und eine Behandlung gefunden werden die a) für den Beschäftigten einen gesundheitlichen Vorsorgewert haben und b) die Eignung/ Tauglichkeit für die geplante Tätigkeit wiederherstellen können.

 

Dürfen Unternehmen ihre Beschäftigten zu einer G25 Untersuchung verpflichten?

Für eine Eignungsuntersuchung während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses bedarf es einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage, also eines legitimen Anlasses oder einer anderen Rechtsgrundlage. Diese kann beispielweise durch einen Tarif- bzw. Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder die Gefährdungsbeurteilung erfolgen.

 

Was fällt unter Fahrtätigkeiten?

Unter Fahrtätigkeiten fällt das Führen von PKW, Schleppern, Motorrädern, aber auch LKW, Omnibusse und weiteren Fahrzeugen für den Personen- und Gütertransport, sowie sämtlicher Schienenfahrzeuge inklusive Flurförderfahrzeuge und Hebebühnen, Steigern und Kränen. Entsprechend führen auch Personen mit Zugang zum betrieblichen Fuhrpark und Außendienstmitarbeiter einfache Fahrtätigkeiten aus und können sich auf ihre Führ- und Steuertüchtigkeit untersuchen lassen, um den Bedarf für etwaige Hilfsmittel, wie eine Brille, zu klären.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Eignungsuntersuchung zum Beispiel für Beschäftigte im Bereich der Personenbeförderung.

 

Was fällt unter Steuer- und Überwachungstätigkeiten?

Tätigkeiten zum Steuern von Anlagen und Maschinen, zum Beispiel Leitstände von   Kraft-, Wasser- und Gaswerken. Auch hier ist als Aufgabe die Seh- und Hörfähigkeit, sowie die Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung wichtig.