Was ist eine Gefährdungsbeurteilung? (einfach erklärt) 

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess, bei dem potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz aufgedeckt und minimiert werden sollen. Dieser Prozess beinhaltet die Identifizierung von Risiken, die Bewertung ihrer Auswirkungen und Wahrscheinlichkeiten, die Festlegung von Maßnahmen zur Risikominimierung oder -eliminierung und die regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.  

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und hilft Unternehmen dabei, Unfälle zu verhindern, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.  

  

Wer muss die Gefährdungsbeurteilung durchführen? 

Gemäß den Arbeitsschutzgesetzen sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Dies betrifft Unternehmen jeder Größe und Branche. Die Verantwortung, die Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung oder -beseitigung zu ergreifen, liegt bei der Geschäftsleitung oder deren bevollmächtigten Vertreterinnen. 

Es ist wichtig, dass die Gefährdungsbeurteilung systematisch, umfassend und regelmäßig durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass Arbeitsplätze sicher und gesundheitsförderlich sind. Dabei können auch speziell geschulte Beschäftigte (z.B. Sicherheitsbeauftragte) oder externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit hinzugezogen werden, um die Qualität und Wirksamkeit der Beurteilung zu verbessern. 

Diese Personen sind üblicherweise bei der Durchführung beteiligt: Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und -ärzte, Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte, Angestellte und externe Arbeitsschutzfachleute. 

Letztendlich trägt die Geschäftsleitung die Verantwortung dafür, dass die Gefährdungsbeurteilung ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert wird. 

 

Wann muss der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung machen? 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der betrieblichen Tätigkeiten durchzuführen und regelmäßig zu aktualisieren. Neue Gefahren müssen bewertet werden, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern oder neue Technologien, Materialien oder Verfahren eingeführt werden.  

Darüber hinaus muss die Gefährdungsbeurteilung auch bei Vorliegen neuer Erkenntnisse über Gesundheitsrisiken, Arbeitsunfällen oder Krankheitsausbrüchen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. 

 

Wie erfolgt die Risikobeurteilung in einer Gefährdungsbeurteilung? 

Dazu müssen Tätigkeiten, Arbeitsbereiche und Arbeitsplätze analysiert und hinsichtlich potenzieller Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit beurteilt werden. 

Anhaltspunkte dazu kann eine Risikomatrix mit einem Ampelprinzip geben (grün = keine Maßnahme erforderlich, gelb = Maßnahmen erforderlich, rot = Maßnahmen sind unverzüglich umzusetzen). 

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Was passiert, wenn man keine Gefährdungsbeurteilung hat? 

Das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung kann rechtliche Konsequenzen haben und die Sicherheit sowie das Wohlergehen der Beschäftigten gefährden. In der Regel sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. 

Das Unterlassen einer Gefährdungsbeurteilung kann zu Bußgeldern, rechtlichen Schritten oder anderen Sanktionen seitens der staatlichen Aufsichtsbehörden führen. Darüber hinaus können Arbeitsunfälle oder Gesundheitsschäden auftreten, die die Produktivität beeinträchtigen, Kosten verursachen und das Ansehen des Unternehmens schädigen. Bei Arbeitsunfällen kann die rechtliche Unfallversicherung die Zahlung verweigern, sollte keine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. 

Es ist daher wichtig, dass Arbeitgeber ihre gesetzlichen Verpflichtungen ernst nehmen und eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durchführen. 

 

Wie häufig muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, überprüft und aktualisiert werden? 

Die Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie stets den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Die Häufigkeit, mit der eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Tätigkeiten, die Risikopotenziale am Arbeitsplatz und die gesetzlichen Anforderungen.  

Sie sollte in der Regel alle drei bis fünf Jahre überarbeitet werden, wenn keine besonderen Anlässe eine frühere Aktualisierung veranlassen. Es ist wichtig, dass die Gefährdungsbeurteilung kontinuierlich auf dem neuesten Stand gehalten wird. 

Laut der VBG sollte eine Gefährdungsbeurteilung z.B. aus diesen Anlässen überarbeitet werden: 

  • Verwendung neuer Arbeitsstoffe 
  • Veränderung von Arbeitsmitteln und Maschinen 
  • Änderungen von Arbeitsbereichen und Verkehrswegen 
  • Änderungen von Arbeitsverfahren und Tätigkeiten 
  • Änderungen der Arbeitsorganisation 
  • Auftreten von Belastungen und Beschwerden 
  • Auftreten von Unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten 
  • Änderungen von Vorschriften 

 

Gibt es spezielle Schulungen oder Schulungsprogramme, die Beschäftigte im Umgang mit Risiken und Gefahren unterstützen? 

Ja, es gibt verschiedene Schulungen und Schulungsprogramme, die Beschäftigten helfen sollen, Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Dazu gehören beispielsweise Unterweisungen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Erste-Hilfe-Kurse, Brandschutztrainings oder Homeoffice-Unterweisungen. 

Diese Schulungen und Unterweisungen vermitteln den Beschäftigten das erforderliche Wissen und die Fähigkeiten, um potenzielle Gefahren zu identifizieren, Unfälle zu vermeiden und im Notfall angemessen zu reagieren. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, dass ihre Beschäftigten regelmäßig an Sicherheitsunterweisungen teilnehmen und über aktuelle Sicherheitsstandards informiert sind.  

Dies trägt dazu bei, das Risikobewusstsein zu stärken und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Gegebenenfalls können auch maßgeschneiderte Schulungen entwickelt werden, die speziell auf die Bedürfnisse und Risiken der jeweiligen Arbeitsumgebung zugeschnitten sind. 

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Wie muss man die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und aufzeichnen? 

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sollten systematisch und umfassend dokumentiert werden. Dies umfasst typischerweise eine Beschreibung der identifizierten Gefahren und Risiken, eine Bewertung ihrer Auswirkungen und Wahrscheinlichkeiten, sowie die festgelegten Kontrollmaßnahmen zur Risikominderung oder -beseitigung.  

Die Dokumentation sollte klar und verständlich sein und alle relevanten Informationen enthalten, einschließlich der betroffenen Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Beschäftigten. Darüber hinaus sollten auch die Daten der Durchführung sowie die Namen der beteiligten Personen festgehalten werden. Die Aufzeichnungen müssen zugänglich und leicht überprüfbar sein, sowohl für interne Zwecke als auch für externe Inspektionen oder rechtliche Anforderungen.  

Die Berufsgenossenschaften bieten Ihren Mitgliedsunternehmen in der Regel gute Vorlagen zur Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen. 

 

Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert die Gefährdungsbeurteilung? 

Die Verpflichtung zur Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen ist in den Paragraphen 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes sowie in ergänzenden Verordnungen, wie beispielsweise der Arbeitsstättenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung, festgelegt. Zusätzlich sind die Anforderungen in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) verbindlich verankert. 

 

Braucht man auch Gefährdungsbeurteilungen für Büroarbeitsplätze? 

Ja, auch für Büroarbeitsplätze oder Tätigkeiten im Homeoffice sind Gefährdungsbeurteilungen erforderlich. Obwohl Schreibtischarbeit im Allgemeinen weniger offensichtliche physische Risiken birgt als andere Arbeitsbereiche, können dennoch psychosoziale Risiken und andere gesundheitliche oder ergonomische Belastungen auftreten 

Folgende Gefährdungsbeurteilungen sind laut der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) für Büroarbeitsplätze erforderlich: 

  • Büroarbeitsplätze / Arbeitsstätte-Büro 
  • Arbeitsschutzorganisation 
  • Psychische Belastung 
  • Mutterschutz 

Am besten lassen Sie sich zu Ihrem individuellen Betrieb von einem Experten für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt beraten.

 

Wie funktioniert die Gefährdungsbeurteilung „Mutterschutz“? 

Die Gefährdungsbeurteilung „Mutterschutz“ folgt demselben Prozess wie andere Gefährdungsbeurteilungen. Hier liegt das Augenmerk auf den spezifischen Risiken, die durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit für Schwangere, Stillende und deren (un)geborenen Kinder entstehen können.  

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen so gestaltet sind, dass sie keine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit der Mitarbeiterin oder ihres Kindes darstellen. 

Das Mutterschutzgesetz gilt für schwangere und stillende Frauen, die ein Deutschland beschäftigt sind. Dazu zählen auch die berufliche Ausbildung, Praktikantinnen und Frauen, die als Freiwillige im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder des Bundesfreiwilligendienstgesetz tätig sind. 

Laut der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): 

  • Schützt der Mutterschutz die “Gesundheit der Frau und ihres Kindes und ermöglicht ihr die Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit” 
  • Sorgt der Mutterschutz dafür, “dass die schwangere Frau vor einer unberechtigten Kündigung geschützt wird” 
  • Sicher der Mutterschutz “das Einkommen in der Zeit, in der eine Beschäftigung verboten ist” 
  • Soll der Mutterschutz “Benachteiligungen, die sich aus der Umsetzung von mutterschutzrechtlichen Maßnahmen ergeben können, entgegenwirken”. 

Laut Mutterschutzgesetz sind ein Reihe von Tätigkeiten und bestimmte Arbeiten unzulässig. Bei Bekanntwerden der Schwangerschaft muss daher eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. 

Unser Betriebsarzt oder die Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Sie dabei unterstützen. 

 

Wie macht man eine psychische Gefährdungsbeurteilung? 

Unternehmen sind verpflichtet, auch psychische Belastungsfaktoren bei der Abschätzung von Gefährdungen und Risiken zu berücksichtigen. Daher sollte auch eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung erfolgen. Laut der BGW sollen dabei fünf Bereiche untersucht werden: 

  • Arbeitsinhalte und Arbeitsaufgabe – zum Beispiel Handlungsspielräume, Verantwortung, Qualifikation, emotionale Inanspruchnahme 
  • Arbeitsorganisation – zum Beispiel Arbeitszeit, Arbeitsablauf, Kommunikation und Kooperation 
  • Soziale Beziehungen – mit Kolleginnen und Kollegen wie mit Vorgesetzten 
  • Arbeitsumgebung – zum Beispiel Faktoren wie Lärm oder Ergonomie am Arbeitsplatz 
  • Arbeitsformen – Telearbeit, befristete Arbeitsverhältnisse und Ähnliches 


Die Messung psychischer Belastung zu gestalten, unterliegt keinen objektiven Kriterien. Denn anders als z.B. im Falle von Gefahrstoffen, gibt es hier keine messbaren Grenzwerte. 

Daher ist es ratsam, die Beschäftigten aktiv in den Evaluierungsprozess einzubinden, um deren spezifische Arbeitssituation angemessen zu berücksichtigen. Dies kann zudem das Verständnis für die getroffenen Maßnahmen erhöhen. In der Regel bietet sich dabei eine Befragung der Beschäftigten an. 

SMARTmedSolutions bietet hierzu Beratung und Handlungshilfen an. 

 

Weitere Fragen zur Gefährdungsbeurteilung? 

Für alle Fragen rund um die Gefährdungsbeurteilung sowie alle anderen Themen zur Arbeitsmedizin bieten wir ein kostenloses Beratungsgespräch an.

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Johannes Fuchs 

Leiter Vertrieb und Unternehmens-Entwicklung

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